Behandlungsfehler

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Überregionales

Arzt muss Schmerzensgeld zahlen nach Behandlungsfehler bei Brustkrebs

Ein Frauenarzt in Dorsten in Nordrhein-Westfalen muss 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, da er einer Patientin nicht früh genug geraten habe, sich einem Mammographie-Screening zu unterziehen. So hat Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 12. August 2013 entschieden. Diese Patientin aus Dorsten ginge seit Jahren zur Krebsvorsorgeuntersuchung zu diesem Arzt. Der Arzt hat lediglich eine Ultraschalluntersuchung angeordnet. Erst im Jahr 2010 wurde bei der Frau Mammographie-Screening durchgeführt und...

  • Düsseldorf
  • 15.09.13
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