beim ALGII teilweise

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Politik

Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Sanktionen bei Hartz IV teilweise verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Zulässigkeit von Sanktionen gegen Empfänger des Arbeitslosengelds II (Hartz IV) entschieden. Sanktionen gegen Leistungsbezieher sind nach geltendem Recht immer dann zu verhängen, wenn der Erwerbslose Auflagen des Jobcenters nicht nachkommt bzw. "Vereinbarungen" in der Eingliederungsvereinbarung nicht einhält. Das ALG II wird um 30% gekürzt, wenn der Leistungsempfänger sich weigert, eine zumutbare Arbeit, Arbeitsgelegenheit oder Bildungsmaßnahme...

  • Bochum
  • 05.11.19
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