Politik
Prüfung des Baugenehmigungsverfahrens zum Neubau einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen in Haltern-Sythen
Bauordnung der Stadt hat in drei Punkten rechtswidrig gehandelt
Haltern. Der Kreis Recklinghausen hat die Rechtmäßigkeit des Baugenehmigungsverfahrens zum Neubau einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen in Haltern-Sythen auf Bitte der Stadtverwaltung Haltern am See geprüft. Die Prüfung war sehr umfangreich und insbesondere die Rechtsfolgen nicht eindeutig bewertbar, so dass sich die Fachleute der Kreisverwaltung dazu entschieden haben, einen externen Gutachter zu involvieren. Gemeinsam mit diesem Gutachter kam die Obere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung...