Bußgeldverfahren

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Politik

Feuerwerk: Gar keine Kontrollen möglich

Ja, es hat auch in Gladbeck kräftig gekracht und gerummst. Auch an den Tagen, an denen der Gesetzgeber das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gar nicht erlaubt. Auf das Verbot hatte auch die Stadt Gladbeck hingewiesen und auf das Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, das bei Verstößen droht. Wer nun gedacht hat, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes zum Jahreswechsel verstärkt Kontrollen in Sachen "Feuerwerk" durchführen würden, liegt aber völlig falsch: In der Woche zwischen Weihnachten und dem Neujahr...

  • Gladbeck
  • 03.01.17
  • 2
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