Das sollten viele Arbeitnehmer

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 Die JAE Grenze bleibt über den Jahreswechsel 2021/2022 unverändert. | Foto: Foto: AOK/hfr.

Versicherungspflichtgrenzen 2022 unverändert
Das sollten viele Arbeitnehmer aus Gelsenkirchen jetzt beachten:

Gelsenkirchen. Für alle höher verdienenden Arbeitnehmer in Gelsenkirchen ist der 01. Januar 2022 ein wichtiges Datum: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) genannt, beträgt zu Beginn des neuen Jahres unverändert wie in 2021 64.350 Euro. Die Krankenversicherungspflicht endet für die betroffenen Arbeitnehmer, wenn das Jahresgehalt die JAE-Grenze übersteigt. Bei einer „Punktlandung“ auf den Betrag verbleibt es bei der...

  • Gelsenkirchen
  • 29.12.21
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