Dekoration

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Wehe, wenn es stürmisch wird!

Wenn ein Sturm mindestens Wind­stärke acht erreicht, zahlt die Wohn­gebäude­versicherung, sofern der Kunde Schäden durch Sturm und Hagel in die Police aufgenommen hat. Aber welche Versicherungsgesellschaft, wäre so blöd mit diesem Hauseigentümer einen Vertrag abzuschließen.

  • Essen-Ruhr
  • 24.04.17
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