Gerichtsurteil

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Wieder Beschränkungen für den Einzelhandel | Foto: Umbehaue

Eilmeldung, schnelle Reaktion der Landesregierung
Beschränkungen für den Einzelhandel in NRW greifen wieder

Für knapp 2 Stunden durfte man in NRW wieder ohne Auflagen einkaufen. Das Gericht in Münster hatte die Verordnung der Landesregierung gekippt, da diese gegen die Gleichbehandlung verstieß. In einer Sondersitzung des Landtages NRW wurde die Verordnung nun wieder in Kraft gesetzt. Nun müssen Termine für alle Einzelhändler wieder gemacht werden, bevor man zum Einkaufen geht. Somit gilt die Verordnung für alle und ist konform mit dem Urteil des Gerichts in Münster.

  • Essen-Süd
  • 22.03.21
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