Hausrecht

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Ratgeber
Das Land NRW setzt weitere Lockerungen um. Die Stadt Langenfeld macht von ihrem "Hausrecht" Gebrauch. Das bedeutet, dass die bislang geltenden Regelungen zur Maskenpflicht vorerst in den städtischen Gebäuden beibehalten werden. | Foto: PR-Symbolfoto: Köhring

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden bleibt
Stadt Langenfeld macht vom "Hausrecht" Gebrauch

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern wird das Land Nordrhein-Westfalen die sogenannte „Hotspot-Regelung“ für unser Bundesland nicht wahrnehmen und sich an den ab dem 3. April 2022 geltenden, bundesweiten Lockerungen beteiligen. Die Stadt Langenfeld macht von ihrem "Hausrecht" Gebrauch. Das bedeutet, dass die bislang geltenden Regelungen zur Maskenpflicht vorerst in den städtischen Gebäuden beibehalten werden. Das Land NRW setzt weitere Lockerungen um. Das bedeutet, dass sowohl die...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 04.04.22
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