Ratgeber
„Große Hunde“ werden teurer: Gebührenerhebung ab 1. August
Bei der Anmeldung eines „großen Hundes“ wird durch den Bereich Ordnung der Stadt Schwerte ab dem 1. August eine einmalige Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Diese neue Gebühr basiert auf einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes. In Nachbarkommunen fallen diese Gebühren bereits an. Verpflichtend zur Anzeige eines „großen Hundes“ nach dem Landeshundegesetz NRW waren die Hundehalter bereits zuvor, doch bislang mussten die Besitzer für diesen Verwaltungsakt nichts...