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Ratgeber

Widerspruchsklauseln in Immobiliendarlehen

Bei einer Vielzahl von Immobiliendarlehen ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Konsequenz daraus: Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat die Widerrufsfrist von regelmäßig 14 Tagen nicht zu laufen begonnen und der Widerruf kann noch jederzeit erklärt werden. Die Verbraucherzentrale in Schwerte empfiehlt, sich grundsätzlich bei der Überprüfung einer Widerrufsbelehrung juristisch beraten zu lassen. Die Beratungsstelle am Westwall 4 bietet im Rahmen ihres Angebots "Schadensfall...

  • Schwerte
  • 26.06.14
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