Ratgeber
Inzidenz-Wert über 50
Maskenpflicht in den einschlägigen Einkaufszonen
Aufgrund des gestiegenen Inzidenz-Wertes auf über 50 hat die Stadt Oberhausen mit heutigem Datum eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf Grundlage des §15a Coronaschutzverordnung eine Maskenpflicht in den einschlägigen Einkaufszonen anordnet. Für Oberhausen sind diese wie folgt festgelegt: a. Stadtbezirk Sterkrade: · Bahnhofstraße (einschließlich „Kleiner Markt“) zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und Ostrampe · Steinbrinkstraße zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und der Kreuzung...