Jugendorganisation darf vom

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Politik

Niederlage für AfD
Jugendorganisation darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Berechtigter erfolgreicher Schlag gegen die faschistoide AfD: Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 05.02.24 entschieden - Az: 13 L 1124/23, dass der Verfassungsschutz die Junge Alternative (Jugendorganisation der AfD) weiterhin als rechtsextremistisch einstufen darf.  Das Gericht führte dazu aus, dass sich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA)  seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur...

  • Bochum
  • 06.02.24
  • 23
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