Kfz-Zulassung

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Ratgeber
Statt Kontonummer und Bankleitzahl gelten in Zukunft IBAN und BIC. | Foto: Thorben Wengert/Pixelio.de

SEPA gilt auch für Kfz-Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer wird nicht mehr von den Finanzämtern, sondern von den Zollämtern erhoben. Gleichzeitig wird das SEPA-Lastschriftverfahren für die Erhebung der Kfz-Steuer eingeführt. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis hin. Unterm Strich heißt das, dass bei Kfz-Zulassungen nicht mehr einfache Lastschrifteinzugsermächtigungen akzeptiert werden können, sondern für jede Zulassung ein SEPA-Mandat im Original vorgelegt werden muss. Welche Regelungen bisher galten und was neu zu...

  • Unna
  • 13.02.14
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