Politik
Hambacher Wald
Klage des Umweltverbands BUND gegen das Land NRW - Energiekonzern RWE lehnt Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Köln ab!
Der NRW-Landesverband BUND erzielte im vergangenen Herbst mit einem Eilantrag einen vorläufigen Rodungsstopp des Hambacher Waldes durch das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Umweltverband BUND ist der Auffassung, dass der Hambacher Forst wegen einer großen Kolonie der streng geschützten Bechsteinfledermaus nach europäischen Kriterien schutzwürdig ist und nicht abgeholzt werden darf. Der Energiekonzern RWE durfte bis zur Entscheidung der Kölner Verwaltungsrichter über die Klage gegen den...