Hambacher Wald
Klage des Umweltverbands BUND gegen das Land NRW - Energiekonzern RWE lehnt Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Köln ab!

Der NRW-Landesverband BUND erzielte im vergangenen Herbst mit einem Eilantrag einen vorläufigen Rodungsstopp des Hambacher Waldes durch das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Umweltverband BUND ist der Auffassung, dass der Hambacher Forst wegen einer großen Kolonie der streng geschützten Bechsteinfledermaus nach europäischen Kriterien schutzwürdig ist und nicht abgeholzt werden darf. Der Energiekonzern RWE durfte bis zur Entscheidung der Kölner Verwaltungsrichter über die Klage gegen den Hauptbetriebsplan keine Bäume fällen, um nicht vorzeitig Fakten zu schaffen.

Die Verwaltungsrichter in Köln machten jedoch deutlich, dass eine Rohdung des Hambacher Waldes nicht wahrscheinlich ist (selbst die Kohlekommission bezeichnete die Erhaltung dieses Waldes als wünschenswert) und unterbreiteten einen Vergleichsvorschlag: RWE soll zusichern, dass das Unternehmen auf die Rohdung des Hambacher Forstes verzichet, der BUND solle im Gegenzug seine Klage zurücknehmen. Wörtlich meinte der Richter (Zitat): Kommt endlich zu einer Einigung und lasst dem Wald seine Ruhe! Dieser Vorschlag wurde von RWE strikt abgelehnt! Als eine hanebüchene Begründung gab RWE an, der Wald sei selbst dann nicht zu retten, wenn die Bagger gestoppt würden, denn die unter den Bäumen vorhandene Erde würde benötigt, um die Abbruchkante des Braukohleabbaus abzuschrägen!

Hier zeigt der Energiekonzern sein wahres Gesicht! Zynisch sind die Äußerungen von RWE in den Medien, das Unternehmen werde den Erhalt des Hambacher Waldes prüfen. Zur Zeit streiten sich beide Parteien weiter vor dem Verwaltungsgericht. Die Kölner Verwaltungsrichter verhandeln außerdem über zwei Klagen des Umweltverbands gegen die Enteignung eines Grundstücks für den fortschreitenden Tagebau Hambach. Bei den Klagen gegen die Enteignung eines 500 Quadratmeter großen Ackers am Braunkohletagebau Hambach ist unter anderem strittig, ob der Tagebau zur Versorgungssicherheit notwendig ist und dem Allgemeinwohl dient.

Das heutige Verfahren wurde von Mahnwachen vor dem Verwaltungsgericht begleitet.

Ich erwarte gespannt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Oder wird das Verfahren weiter vertagt?

Wenn Energiekonzerne zu "Zugeständnissen" bereit sind, darf sich das nicht auf deren Profite auswirken!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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