Neujahr

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Foto: D. Magalski/Lokalkompass Lünen

Feuerwerk nur Silvester und Neujahr - 1.000 Euro Bußgeld möglich

Gladbeck. Aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden weist die Stadt Gladbeck erneut daraufhin, dass das Abbrennen und Zünden von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Stadt macht noch einmal deutlich: Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 und höher dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag gezündet werden, und auch nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind....

  • Gladbeck
  • 16.12.16
  • 1
LK-Gemeinschaft

Ordnungsamt schränkt Silvester-Feuerwerk ein

Aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden über das Abbrennen und Zünden von Feuerwerkskörpern sieht sich das Ordnungsamt der Stadt Gladbeck veranlasst, auf folgendes hinzuweisen: Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Gladbeck darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind) und höher nur am Silvester- und...

  • Gladbeck
  • 28.12.15
  • 5
  • 4
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