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Ratgeber
Beliebter Brauch: das Osterfeuer. | Foto: Archivfoto: Hannes Kirchner

Ohne Genehmigung nicht erlaubt
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Das Bürger- und Ordnungsamt Duisburg weist darauf hin, dass Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) nur im Rahmen öffentlicher, für jedermann zugänglicher Veranstaltungen und auch nur von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit von 16 bis 22 Uhr gestattet sind. Außerdem müssen Osterfeuer beim Bürger- und Ordnungsamt unter Fax. 0203/283-8491 oder per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angezeigt werden. Gerne wird Hecken-Schnittgut als Osterfeuer verbrannt. Hierbei gilt es jedoch verschiedene...

  • Duisburg
  • 09.04.19
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