Osterfeuer

Beiträge zum Thema Osterfeuer

Natur + Garten

Konsequente Kontrollen vor dem Abbrennen
Osterfeuer bis zum 26. März 2020 melden

Noch bis zum 26. März (18 Uhr) können Osterfeuer bei der Stadtverwaltung Schwerte angemeldet werden. Sie unterliegen strengen Auflagen, auch im Sinne des Klima- und Gesundheitsschutzes. Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen. Werden Abstandsflächen nicht eingehalten, muss sogar damit gerechnet werden, dass das Feuer von der Feuerwehr gelöscht wird. Wer mehr als 150 Kubikmeter Holz abbrennt, handelt nach den Statuten der Stadt ordnungswidrig und muss mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld rechnen....

  • Schwerte
  • 06.03.20
Überregionales

Schwerte: Osterfeuer müssen gemeldet werden

Einen Monat vor Ostern weist die Stadtverwaltung Schwerte auf die Anzeigepflicht von Osterfeuern nach der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte“ hin. Danach ist das Abbrennen von Osterfeuern spätestens zwei Wochen vor Gründonnerstag vom Veranstalter schriftlich beim städtischen „Bereich Ordnung“ anzuzeigen. Dabei hat die Anzeige Daten wie Datum, Ort und Dauer des Osterfeuers sowie Art und Menge des Brennmaterials, Name und Anschrift der...

  • Schwerte
  • 17.03.17
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