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Das Rauchen von getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen mittels Wasserpfeife in Marl fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz

Kein Fall für das Nichtraucherschutzgesetz – Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit Früchten und Shiazo-Steinen vorerst weiter anbieten Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Eilbeschluss vom 1. August 2013 der Stadt Marl vorläufig untersagt, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen, das für seine Kunden Wasserpfeifen (Shishas) bereit hält, die statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und/oder...

  • Marl
  • 02.08.13
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