Registrierungspflicht

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Wirtschaft
Die Stadtwerke Arnsberg erinnern, bis 31. Januar der Registrierungspflicht für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher nachzukommen. | Foto: DiBo

Arnsberg - Registrierungspflicht für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher
Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke müssen bis Ende Januar gemeldet sein

Stadtwerke Arnsberg erinnern an Anmeldefrist Um die Einspeisevergütung zu erhalten und keine Bußgelder zu riskieren, bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Anmeldefrist bis 31. Januar Die Anmeldung der Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, soll bis zum 31. Januar erfolgen. Die Stadtwerke Arnsberg weisen darauf hin, dass die Registrierungspflicht für alle ortsfesten...

  • Arnsberg
  • 27.01.21
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