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Rentner und Witwen haben von der RAG jetzt eine einmalige Energiebeihilfe-Abfindung erhalten. | Foto: Archiv

Energiebeihilfe-Abfindung: „Berechnung der RAG kann nicht nachgeprüft werden“

Ulrich Drostes Schwiegermutter ist die Witwe eines Bergmanns. Seit Jahren bekam sie jährlich anstatt der früheren Deputatkohle eine finanzielle Energiebeihilfe. Damit ist nun Schluss. Im Juni erhielt die 82-Jährige stattdessen eine einmalige Zahlung von 1.362,50 Euro. „Hiermit ist der Anspruch dauerhaft abgefunden“, zitiert Droste aus einem Schreiben der RAG. So weit, so gut. Doch die Castrop-Rauxelerin und einige Bekannte, die ebenfalls eine Abfindung bekamen, tauschten sich aus und wunderten...

  • Castrop-Rauxel
  • 20.10.15
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