Sozialgericht Dortmund

Beiträge zum Thema Sozialgericht Dortmund

Politik

und wieder eine rechtswidrige 100%-Sanktion entlarvt . . .

Mit dem Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des 14. Senats des BSG vom 23. Juni 2016, Az. B 14 AS 30/15 R werden nahezu alle Sanktionen des Jobcenter Märkischer Kreis, die auf sogenannte Eingliederungsvereinbarungen gestützt werden, ausgehebelt. Diese „Knebelverträge“ des Jobcenters halten einer sozialgerichtlichen Überprüfung gemäß der aktuellen Vorgaben des Bundessozialgerichts nicht stand. In dem neu veröffentlichten Klagebeispiel wurde eine junge Frau ein weiteres Mal mit einer 100%igen...

  • Dortmund-City
  • 17.12.16
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Politik

Über die Verschwendung von Steuergeldern in sinnlosen Maßnahmen zur Verfälschung der Arbeitslosenstatistik

Ein weiterer Fall auf dem Weg zum Sozialgericht. 480 Stunden sinnloses Bewerbungstraining auf Kosten der Steuerzahler. Mein Freund Ulli hat ein weiteres skandalöses Beispiel einer Jobcentermaßnahme veröffentlicht. Auch diese Vorgehensweise dürfte rechtswidrig sein. "Nachdem M. gegen die am 01.08.2016 diktierte Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt das Rechtsmittel des Widerspruchs hat einlegen lassen, erhielt sie kurzerhand eine neue Vorladung zu einem weiteren Termin am 10.08.2016 im...

  • Dortmund-City
  • 14.08.16
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Politik

„Erörterungstermin Jobcenter Märkischer Kreis“ – Berichterstatter unerwünscht

Kriminalität sucht Intimität. Das war schon immer so und wirkt weiter. Auch vor Gericht gibt es Bereiche, die sich mit Recht den Blicken der Öffentlichkeit entziehen. Familiengerichte und auch Jugendrichter verdienen einen besonderen Schutzraum für die Verhandlungen über sehr intime Themen. Das ist auch grundsätzlich gut so, denn es schützt die Betroffenen vor ungewünschter Öffentlichkeit. Seit geraumer Zeit aber verhandeln auch die Sozialgerichte vermehrt heimlich hinter verschlossenen Türen...

  • Dortmund-City
  • 12.09.15
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Politik
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Sozialgericht Dortmund - Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes

Die Eingliederungsvereinbarung war ursprünglich als Hilfe für Erwerbslose gedacht und ist inzwischen zum reinen Züchtigungsmittel verkommen. Sie ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Jobcenter und dem Hartz IV Leistungsempfänger, der auf sechs Monate geschlossen werden soll. Das nachfolgende Beispiel zeigt, dass sich das Jobcenter dabei zu rein gar nichts verpflichtet, zu was Jobcenter nicht von Gesetzeswegen eh verpflichtet sind. Schlimmer noch, die Formulierungen und die...

  • Dortmund-City
  • 29.08.15
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