Täter bleibt in Haft

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Blaulicht
Auf diesem abgelegenen Spielplatz in der Nähe des Eppinghofer Bruchs soll das Opfer den Vergewaltigern in die Hände gefallen sein. | Foto: PR-Fotografie Köhring/AK

Neue Erkenntnisse bei der Ermittlung zur Gruppenvergewaltigung
Hat der Täter sein Opfer schon früher vergewaltigt?

Wie der leitende Oberstaatsanwalt Duisburg am Dienstag, 6. August, bekannt gab, gibt es neue Erkenntnisse im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung durch fünf Kinder und Jugendliche am Freitag, 5. Juli, auf einem Spielplatz in der Nähe des Eppinghofer Bruchs. Beim Haftprüfungstermin für den beschuldigten 14-Jährigen hat der Verteidiger den Haftprüfungsantrag zurückgenommen. Der Jugendliche verbleibt daher aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Mülheim vom 8. Juli in Untersuchungshaft....

  • Mülheim an der Ruhr
  • 06.08.19
  • 1
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