Politik
Rechtsprechung im Sinne der Finanzkonzerne?
Banken dürfen ohne Begründung Konten kündigen
Nach einem Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) vom 15.01.2013 - XI ZR 22/12) dürfen Banken (nicht Sparkassen) Kundenkonten ohne Begründung ordentlich kündigen. Dieses Urteil des BHG ist m.E. nach verfassungswidrig, da es die Banken gegenüber dem Kunden eindeutig bevorteiligt. Obwohl die politische Weltanschauung der Kunden nach Angabe der Banken keine Rolle spielt, wurde bei einer linken Partei das Konto bei der Commerzbank des Treuhänders dieser Partei aus sehr wahrscheinlichen politischen ...