Urteil des OVG

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Politik
auch Menschenmengen an verkaufsoffenen Sonntagen wie hier in Düsseldorf im Dezember 2019 führen nicht automatisch zu mehr Umsatz, aber zu einer Überforderung der Beschäftigten | Foto: picture alliance dpa

Verbot der verkaufsoffenen Sonntage
Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist zu begrüßen

Erleichterung für alle Beschäftigten im Einzelhandel: Es wird keine verkaufsoffenen Sonntage in NRW in diesem Jahr mehr geben. Einer Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gegen das Land NRW gegen die Sonderöffnungszeiten der Läden am Sonntag hat das Oberverwaltungsgericht als zweite Instanz im Eilverfahren stattgegeben (Az.: 13 B 1712/20 NE) Die Richter zweifelten völlig zu Recht an, dass durch die verkaufsoffenen Sonntage das Infektionsrisiko für Corona gesenkt würde. Das Gericht sah...

  • Bochum
  • 24.11.20
  • 1
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