Ratgeber
Eventim trotzt Landgerichtsurteil
Vorsicht, „Abzocke“!
Seit mittlerweile fast einem Jahr laufen viele Beschwerden über den Tickethändler Eventim bei den Verbraucherzentralen auf. Der börsennotierte Dienstleister der Unterhaltungsbranche, 1989 unter dem Namen Computer Ticket Service (CTS) gegründet, behält aktuell offensichtlich einen Teil von Ticketpreisen – die in diesen enthaltenen Vorverkaufsgebühren - ein, wenn Veranstaltungen wegen Corona ausfallen. Dies tut das Unternehmen, obwohl das Landgericht München I am 9. Juni 2021 (Az. 37 O 5667/20,...