Politik
Erwartetes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Töten männlicher Küken
Sind Tiere in den Augen der Justiz Lebewesen oder Sondermüll?
Vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 23.05.19 hängt es ab, ob Tierquälerei unter wirtschaftlichen Interessen weiterhin erlaubt ist. Einige Zuchtbetriebe haben gegen das Verbot der Schredderung oder Vergasung von männlichen Küken in NRW 2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Begründung: Die Aufzucht von männlichen Küken sei unwirtschaftlich, da die späteren Hähne nur wenig Fleisch ansetzen und schwerer vermarktbar sind. Auch das ist wenig glaubwürdig, da Brathähnchen in großen...