Freie Liste Unna (FLU) zur Trinkerszene
Trinkerszene am Rathaus Unna

Foto: Pixabay

Die sogenannte Trinkerszene wird also, wie regelmäßig im Sommer, zum politischen Thema. So sicher es im Sommer auftaucht, so sicher ist auch, dass es sich zu Beginn der kalten Jahreszeit wieder von selbst erledigen wird. Das muss es auch, denn mit rechtsstaatlichen Ordnungs-maßnahmen ist das Problem nicht zu lösen.

Da sich zurzeit eine Reihe von Mitbürgerinnen und Mitbürgern zur Sache äußern, möchte auch ich etwas zur Debatte beitragen. Vielleicht billigt man mir auch ein gewisses Maß an Sachverstand zu, da ich über 45 Jahre im aktiven Vollzugsdienst der Schutzpolizei tätig war. Über 10 Jahre davon, habe ich meinen Dienst als Streifenpolizist und später Dienstgruppenleiter in der rheinischen Stadt mit der längsten Theke der Welt abgeleistet.

Schon damals gab es eine Trinkerszene, die aus Personen mit oder ohne festem Wohnsitz bestand. Aufbau und Erhaltung des täglichen „Rauschpegels“ war und ist zumindest in diesem Lebens-abschnitt nahezu einziges Tagesziel dieser Mitmenschen.

In dieser Phase helfen weder wohl gemeinte Ansprachen im Rahmen der „aufsuchenden Sozial-arbeit“, noch die Androhung irgendwelcher Ordnungsstrafen. Kurzfristige Ingewahrsamnahmen und/oder Platzverweise sind ebenfalls nicht dazu geeignet, nachhaltig für Ordnung zu sorgen. Der im Polizeigesetz formulierte Generalauftrag für die Polizei lautet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Es muss aber immer eine konkrete Gefahr vorliegen, bevor die Polizei überhaupt einschreiten darf. Auch wenn die Trinkerszene hier und da sehr störend wirken mag, wird die Begründung einer konkreten Gefahr im Einzelfall schwerfallen.

Die Definition der „öffentlichen Ordnungsstörung“ unterliegt dabei einem ständigen Wandel. Ein Verhalten, welches vor zwanzig Jahren noch als grob anstößig galt, ist heute oftmals hinzunehmen. Nun könnte man versuchen, die Szene durch immer wieder neue Kontrollen zu vergrämen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Dem Vorwurf des „racial profiling“ gegen die Polizei würde dann schnell noch das „social profiling“ hinzugefügt. Innerhalb kürzester Zeit sind der Polizei die Personen der Szene bekannt. Die Polizei weiß dann sehr genau, wer da sitzt und was möglicherweise gegen die Leute vorliegt. Trotzdem immer wieder zu kontrollieren, wäre rechtlich zumindest fragwürdig.

Theoretisch könnte man ein Alkoholverbot für bestimmte Bereiche in Erwägung ziehen. Verbote sollte man aber nur dann aussprechen, wenn deren Einhaltung auch regelmäßig kontrolliert wird. Überdies müssen Verstöße zu spürbaren Strafen führen, da Verbote sonst unwirksam sind. In einigen Städten hat man versucht, diesen Weg zu gehen. Die Verbotssatzungen wurden jedoch regelmäßig von Gerichten wieder aufgehoben und für unwirksam erklärt. Zudem stellt sich die Frage, wer die Einhaltung etwaiger Verbote lückenlos sicherstellt.

Wichtig ist, dass immer dann, wenn tatsächlich ein Grund zum Einschreiten vorliegt, auch konsequent eingeschritten wird. „Wildes“ Urinieren, Vermüllen von Anlagen, Zerbrechen von Glasflaschen und Zerstören öffentlichen Eigentums, muss nicht hingenommen werden. Die Anwesenheit von Ordnungskräften in der Nähe, wird von Mitgliedern der Szene durchaus als störend empfunden. Man möchte lieber „unter sich“ sein. Vielleicht liegt hier eine kleine Chance, die Leute zum Ortswechsel zu bewegen. Dabei werden die Probleme jedoch nur verdrängt. Wenn man Glück hat, trifft sich die Szene dann in einem Bereich, in dem sich niemand gestört fühlt. Nachhaltige Abhilfe schafft erst Kollege Winter.

Klaus Göldner
FLU Fraktionsvorsitzender

Autor:

Michael Schwering aus Unna

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