Zensus 2011: Säumigen Auskunftspflichtigen drohen Zwangsgelder

Kreis Unna. (PK) Der Kreis Unna ist zufrieden mit der Resonanz auf die Haushaltebefragung im Rahmen der europaweit stattfindenden Volkszählung Zensus 2011. Fast alle Fragebögen der 45.000 auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger sind vollständig und richtig ausgefüllt schriftlich oder online beim Kreis Unna eingegangen. Die allermeisten haben die Möglichkeit eines Interviews mit den Erhebungsbeauftragten genutzt, um die Antworten zu geben.

"Die restlichen 10 Prozent wollten entweder die Fragebögen selber schriftlich oder online ausfüllen, haben dies aber manchmal dann doch nicht getan", berichtet der Leister der Erhebungsstelle, Dirk Brewedell. "Wiederum andere Haushalte waren nicht zu erreichen, als die Erhebungsbeauftragten die Terminvorschläge für die Interviews machten." Ihnen allen hat die Erhebungsstelle inzwischen erneut Fragebögen zugeschickt und sie an ihre Auskunftspflicht erinnert.

"Viele Nachzügler haben wir durch unsere mehrmaligen freundlichen Erinnerungen erreicht", so Brewedell. "Leider fehlen uns aber immer noch einige Fragebögen. Sollten diese nicht sehr kurzfristig bei der Erhebungsstelle schriftlich oder online eingehen, so sind wir gezwungen, den säumigen Bürgern Heranziehungsbescheide mit der Androhung von Zwangsgeldern zuzuschicken."

Brewedell weist darauf hin, dass die Zahlung des Zwangsgeldes nicht von der Auskunftspflicht befreit. "Das Zwangsgeld kann mehrmals hintereinander erneut festgesetzt werden. Eine Auskunftspflicht besteht trotzdem weiterhin, auch nach der Zahlung des festgesetzten Betrages."

Gleichzeitig unterstreicht Brewedell die große Bedeutung, die eine vollständige Befragung der ausgewählten Haushalte für das Ergebnis des Zensus - nicht zuletzt hinsichtlich der statistischen Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl - hat. Die Ergebnisse sind für Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit eine unverzichtbare Informationsquelle. Deshalb hat der Gesetzgeber für die Erhebungen eine Auskunftspflicht beschlossen (§ 18 Zensusgesetz 2011).

Unter der Rufnummer des Bürgertelefons 0 23 03 / 27 - 40 14 kann sich weiterhin jede Bürgerin und jeder Bürger über den Zensus 2011 informieren oder nachfragen, sollten Unsicherheiten oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Fragebögen oder zum Mahnverfahren bestehen. Besucher finden die Erhebungsstelle des Kreises Unna in der Hansastraße 4, 59425 Unna.

Autor:

Jörg Stengl aus Unna

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