Ab 1. August gibt´s Betreuungsgeld

Kreis Unna. Das Betreuungsgeldgesetz tritt am 1. August in Kraft. Eltern, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren worden sind, haben damit Anspruch auf Betreuungsgeld.

"Allerdings dürfen die Eltern für ihr Kind keine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen", betont Sandra Waßen, Leiterin des zuständigen Kreisjugendamtes.

Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt ab 1. August 2013 100 Euro, ab dem 1. August 2014 steigt der Betrag auf 150 Euro. Es wird nicht versteuert und hat auch keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft und Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird das Betreuungsgeld voll angerechnet.

Wichtig: Im Gegensatz zum Elterngeld wird Betreuungsgeld unabhängig davon gewährt, ob und in welchem Umfang ein oder beide Elternteile erwerbstätig sind. Dabei gilt für Familien eine Einkommensgrenze von 500.000 Euro und für Alleinerziehende von 250.000 Euro. Ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld ist ausgeschlossen. Deshalb wird das Betreuungsgeld in der Regel ab dem 15. Lebensmonat des Kindes für längstens 22 Monate gezahlt. In Ausnahmefällen gibt es schon einen Anspruch ab dem 13. Lebensmonat.

Weitere Infos und Anträge gibt es bei der Elterngeld- und Betreuungsgeldstelle des Kreises Unna, Hansastraße 4 in Unna, Raum 005. Ansprechpartnerin ist Tanja Fischer, Tel. 0 23 03 / 27-31 58 oder -29 58, E-Mail tanja.fischer@kreis-unna.de. Infos gibt es auch im Internet auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-unna.de. Auch die kreisangehörigen Kommunen nehmen Anträge entgegen.

Autor:

Jörg Stengl aus Unna

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