Neue Rechtslage auf deutschen Straßen: Änderungsverordnung seit 1. August in Kraft

Das Mitführen einer Warnweste wird zum 1. Juli 2014 auch in Deutschland Pflicht. | Foto: R by GTÜ/pixelio.de
  • Das Mitführen einer Warnweste wird zum 1. Juli 2014 auch in Deutschland Pflicht.
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Kreis Unna. Zum 1. August 2013 ist die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Die DEKRA Experten erläutern die für Auto- und Radfahrer wichtigsten Änderungen:

•Batterielampen für Radfahrer jetzt erlaubt
•Warnweste im Auto wird ab Juli 2014 verpflichtend
•Zugmaschinen mit Anhängern dürfen länger sein als bisher

Batterielampen an Fahrrädern

Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung dürfen Fahrräder mit genehmigten Batterielampen betrieben werden. Das taten schon bisher viele Radfahrer, allerdings angesichts der geltenden „Dynamopflicht“ illegal. Wer bisher ohne dynamobetriebene Beleuchtung, dafür aber mit batteriebetriebenen Lampen oder LEDs von der Polizei erwischt wurde, musste bis zu 25 Euro bezahlen.

Gasflaschen an Bord

Eine Neuregelung betrifft insbesondere Besitzer von Wohnmobilen, Caravans oder anderen Fahrzeugen mit Gasflaschen an Bord. Die Flaschen müssen jetzt beim Fahren zwingend geschlossen gehalten werden, es sei denn, sie sind explizit für den Betrieb während der Fahrt ausgelegt und freigegeben.

Landwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen

Zugmaschinen mit Anhängern dürfen jetzt etwas länger sein als bisher. Die neue Grenze liegt, wie bei Lkw-Gliederzügen, bei 18,75 Metern. Viele Landwirte hatten diese Änderung gefordert.

Warnweste wird Pflicht

Das Mitführen einer Warnweste wird, wie schon in vielen anderen europäischen Ländern, auch in Deutschland Pflicht – allerdings erst zum 1. Juli 2014. Wenn dann die Warnweste fehlt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Auch bei der Hauptuntersuchung muss überprüft werden, ob die Weste an Bord ist.

Autor:

Jörg Stengl aus Unna

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