Kreis Unna - IG BAU ruft Reinigungsfirmen dazu auf, für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen
IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte

Gebäudereinigerinnen leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag gegen die Infektionsgefahr in Betrieben, Büros und Behörden. Dennoch bleiben sie oft auf den Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz sitzen, bemängelt die zuständige Gewerkschaft IG BAU. | Foto: IG BAU
  • Gebäudereinigerinnen leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag gegen die Infektionsgefahr in Betrieben, Büros und Behörden. Dennoch bleiben sie oft auf den Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz sitzen, bemängelt die zuständige Gewerkschaft IG BAU.
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Beschäftigte müssen ihre Masken oft selbst zahlen

Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen-AgrarUmwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte im Kreis Unna nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung.

Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft. "Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Friedhelm Kreft.

Beschäftigte setzen sich erhöhter Infektionsgefahr aus

Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Kreis Unna rund 2.900 Beschäftigte in der Gebäudereinigung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Kreft. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“.

Auf Kosten der Mitarbeitergesundheit gespart

Die IG BAU Westfalen Mitte-Süd ruft Reinigungsfirmen dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen. „Betroffene berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll diese dann mehrere Tage halten.

Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken (FFP2) für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Kreft.

Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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