Quarantäne gilt ohne Anordnung
PCR positiv - und nun?

Zurzeit werden auch im Kreis Soest so viele Menschen positiv auf Corona getestet wie nie zuvor. Was dann zu tun ist, dafür gelten neue Regeln. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest
  • Zurzeit werden auch im Kreis Soest so viele Menschen positiv auf Corona getestet wie nie zuvor. Was dann zu tun ist, dafür gelten neue Regeln. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest
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Positiver Corona-Test – und jetzt? Neben der Sorge um die Gesundheit tauchen viele organisatorische Fragen auf. Was muss ich tun? Klar ist: Es ist mehr Eigeninitiative nötig. Auch ohne Bescheid einer Behörde muss man sich bei einem positiven PCR-Test isolieren und seine Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren. Beim Freitesten gelten ebenfalls neue Regeln, auch hier läuft nun vieles automatisch nach den Vorgaben der NRW-Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung. Darauf weist der Kreis Soest hin.

Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in aller Regel keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen. „Aufgrund der hohen Fallzahlen ist eine Kontaktpersonennachverfolgung nicht mehr möglich“, erklärt Kreis-Gesundheitsdezernentin Ricarda Oberreuter. Nach neuer Rechtslage sei dies auch nicht mehr nötig. Das Land setze klar auf die Eigenverantwortung und die aktive Mitarbeit der Bürger.

Auch eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach der neuen und seit dem 16. Januar geltenden Verordnung nicht mehr vorgesehen. Diese wurde früher vom zuständigen Ordnungsamt verschickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, wird das Ergebnis zwar nach wie vor dem Gesundheitsamt gemeldet, Betroffene müssen sich aber selbstständig in Absonderung begeben.

Positiv Getestete bekommen vom Kreis-Gesundheitsamt künftig nur noch einen „Amtlichen Hinweis“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind. Unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna, der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt. Gesundheitsdezernentin Ricarda Oberreuter appelliert: „Die Omikron-Variante ist sehr, sehr ansteckend. Verhalten Sie sich verantwortungsvoll und halten Sie sich an die geltenden Regeln, um sich und Ihre Mitmenschen zu schützen.“

Konkret gilt laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung folgendes:

  • Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet, muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen PCR-Test.
  • Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist, muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.
  • Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Sonderregeln beachten.

  • Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können sich nach fünf Tagen freitesten. Auch hier endet die Quarantäne dann automatisch mit einem negativen Test. Haushaltsangehörige Kontaktpersonen müssen das Gesundheitsamt aber – im Gegensatz zu den Primärfällen – über das Ende der Quarantäne informieren. Dies kann über einen Link auf der Webseite des Kreises Soest erfolgen: www.kreis-soest.de/entisolierung.

Nicht in Quarantäne müssen alle, die eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind, geimpfte Genesene, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.

Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person außerhalb des Haushaltes (z.B. Freunde, Bekannte) haben auch Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim Auftreten von Symptomen ebenfalls umgehend in Isolation begeben.

Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Alle rechtlichen Regelungen des Landes NRW zur COVID-19-Pandemie finden sich auf den Internetseiten des NRW-Gesundheitsministeriums unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.

Autor:

Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland)

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