Soforthilfen für Unwetter-Opfer: Kreis Wesel informiert

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger gab im Nachgang einer Kabinettsitzung bekannt, dass das Land Soforthilfen für die Unwetter-Opfer der vergangenen Starkregenereignisse bereitstellt. Damit soll den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Privathaushalte in Regionen, die vom Unwetter in NRW außergewöhnlich stark
betroffen waren, erhalten vom Land je nach Haushaltsgröße zwischen 1.000 Euro
und 2.500 Euro Soforthilfe. Kleingewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe (bis zu 10 Beschäftigte – Schaden mindestens 10.000 Euro) sollen ebenfalls auf die Soforthilfe zugreifen können.

Das hat das Landeskabinett beschlossen und zudem festgelegt, dass die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Mittel übernehmen sollen. Hierauf bereitet sich derzeit der Kreis Wesel vor. Am Donnerstag, 16. Juni, wird ein Abstimmungsgespräch im Innenministerium in Düsseldorf stattfinden, bei dem alle betroffenen Kreise über die genaue Umsetzung informiert wird.

Sobald das genaue Verfahren für die Gewährung der Soforthilfen feststeht, wird der Kreis Wesel hierüber umgehend informieren.

Wie man die Soforthilfe beantragt

Am Donnerstag, 16. Juni, um 16.06 Uhr teilt der Kreis Wesel mit, dass die Hilfe Betroffenen in den Kreisen Borken, Kleve, Rhein-Sieg und Wesel sowie der Stadt Bonn gewährt wird. Voraussetzung ist, dass Schäden in Höhe von wenigstens 5.000 Euro entstanden sind, die nicht versichert werden konnten. Neben Haushalten stellt NRW auch kleinen Gewerbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben Soforthilfen zur Verfügung für Schäden von mindestens 10.000 Euro. Anträge können bis zum 15. Juli 2016 bei der Verwaltung des Kreises Wesel gestellt werden.

Bei einem Termin im Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen wurde mitgeteilt, dass die Regulierung der Schäden im Rahmen der Soforthilfe zwei Kriterien voraussetzt: Laut Wetterdaten muss der Niederschlag in dem betroffenen Bereich mindestens 100 mm pro Tag betragen haben oder der Schaden muss im Einzugsbereich eines (Oberflächen-) Gewässers eingetreten sein.

Anträge ab nächste Woche stellen

Die genauen Informationen, wie zum Beispiel Karten zu den Niederschlagsmengen, werden dem Kreis möglichst schnell vom Ministerium zur Verfügung gestellt, so dass im Laufe der nächsten Woche mit der Antragsbearbeitung begonnen werden kann. Sobald die Daten vorhanden sind, wird die Kreisverwaltung über das genaue Prozedere informieren und Antragsformulare zur Verfügung stellen.

Autor:

Lokalkompass Xanten aus Xanten

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