Bürgerbegehren in Sachen Bibliotheken gestoppt - vorerst?

Wie viel Bibliothek braucht der Bürger? Nicht so viel wie jetzt vorhanden, sagt die Stadt und will bei Büchereien sparen. Dagegen machen Bürger mobil.
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  • hochgeladen von Sabine Pfeffer

Bürgerbegehren? Kein Bürgerbegehren? Was bis Sonntag noch ganz klar schien, ist seit Montag wieder völlig ungewiss. Die Frage nämlich, ob die Bürger entscheiden sollen, wie viel in Essens Bibliotheken eingespart wird.

Gegen das umfangreiche Sparpaket der Stadt gibt es diverse Protestbewegungen. Am weitesten fortgeschritten war jene, die sich mit der Vorbereitung des Bürgerbegehrens befasste. Ein solches muss eine Reihe von Bedingungen erfüllen, um überhaupt durchgeführt werden zu dürfen. Kurz gefasst: Es muss im Rahmen der Gemeindeordnung als zulässig eingestuft werden. Die Überprüfung erfolgt durch die Kommune, in diesem Fall durch Essen, und Essen hatte Ja gesagt.
Jetzt aber sagt es Nein. Die Stadtverwaltung kennt nunmehr nämlich ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts. Es habe „in einem analogen Fall“ Ende April ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, weil es gegen die NRW-Gemeindeordnung verstieß. In der Folge, so informierte der Oberbürgermeister die Initatoren des Begehrens, könne die Stadt Essen „ihre Rechtsauffassung nicht mehr aufrechterhalten“. Sprich: Kein Bürgerbegehren. Oder?

Für die LINKE ist die jetzt erfolgte Absage des Bürgerbegehrens durch die Stadt Essen ein „Misstrauensbeweis gegen die Bürger“. „Unser Oberbürgermeister Paß scheint den Essener Bürgern nicht zu vertrauen. Wie sonst erklärt sich die plötzliche Kehrtwende in der rechtlichen Bewertung des Bürgerbegehrens gegen die Schließung der Bibliotheken?“ kommentiert LINKE-Kreissprecher Rainer Burk die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Mit dieser für alle überraschenden Situation will die Partei sich nicht einfach so abfinden und lässt „derzeit juristisch prüfen, ob das zitierte Kölner Urteil auf die Essener Situation überhaupt anwendbar ist“.

Die Kommunalpolitiker stellen aber darüberhinaus die Vorgehensweise generell in Frage. Hans Peter Leymann-Kurtz, Vorsitzender der Ratsfraktion, gibt zu bedenken, die Argumentation, jede Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung sei eine „dem Oberbürgermeister zustehende Organisationsentscheidung“, könne man, wenn man wolle, in breiter Front und gegen vieles anwenden.

Ebenfalls auf eine allgemeine Ebene geht die Stellungnahme des Vereins Mehr Demokratie e.V. Er fragt: Wenn sich die Organisatoren nicht mehr auf die juristische Einschätzung durch die Kommune verlassen könnten - worauf dann noch? Der Verein fordert deshalb, dass Bürgerbegehren künftig „schon vor Start der Unterschriftensammlung verbindlich auf ihre Zulässigkeit geprüft werden“.

http://www.lokalkompass.de/221671

Autor:

Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig

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