Rauchmelder sind ab sofort Pflicht!

Oliver Rinsche präsentiert Rauchwarnmelder. Foto: Gohl
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Seit Anfang 2017 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Wohnungseigentümer in "Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder anbringen müssen". Über dieses Thema sprachen wir mit Oliver Rinsche, stellvertretender Leiter der Bauhaus-Filiale, Langemarckstraße 2:

Wer ist verpflichtet Rauchwarnmelder anbringen zu lassen?

Oliver Rinsche: Die Rauchwarnmelder-Pflicht gilt für Vermieter, Mieter und Eigentümer, die ihre Wohnung selber nutzen.
Der Vermieter sollte sich vom Mieter den Einbau schriftlich bestätigen lassen.
Defekte Rauchwarnmelder sind vom Vermieter zu ersetzen.
Bereits vom Mieter installierte Rauchwarnmelder dürfen, wenn der Vermieter zustimmt, weiter benutzt werden. Der Vermieter muss sich allerdings von der ordnungsgemäßen Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und sollte dies dokumentieren.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert sein?

Vom Gesetz her vorgeschrieben ist, dass Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnzimmer) dienen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Zu Schlafzimmern zählen auch Einzimmerappartements. Betroffen sind Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. In Kellern und Treppenhäusern außerhalb der Wohnung müssen keine Rauchwarnmelder angebracht werden.
In Küchen und Badezimmern braucht man keine Melder anbringen, da hier häufig Rauch vom Braten der Speisen und Wasserdampf beim Baden oder Duschen entstehen.

Welcher Melder ist der Richtige?

Bauhaus führt über 10 verschiedene Rauchwarnmelder. Unsere Fachberater erklären den Kunden, worauf es beim Kauf der Melder ankommt. Der große Unterschied liegt in der Batterie-Bestückung. Hochwertige Rauchmelder sind mit einer Lithium-Batterie ausgestattet, die zirka zehn Jahre Strom abgeben. Danach sollte man die Melder im Idealfall sowieso austauschen, da sie mit der Zeit ihre Funktionsfähigkeit verlieren.

Muss man etwas beim Anbringen der Rauchmelder beachten?

Die Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass der Brandrauch frühzeitig erkannt wird und das Gerät Alarm schlägt. Der Brandrauch muss den Melder also ungehindert erreichen können. In den meisten Fällen reicht ein Melder pro Raum. Sind die Räume sehr groß, extrem verwinkelt oder mit einem langen Flur verbunden, dann muss ein zweites Gerät her. Der optimale Anbringungspunkt liegt in der Mitte des Raumes an der Decke - mindestens 50 Zentimeter von Wänden oder Schränken entfernt. Rauchwarnmelder können mit Schrauben oder auch Klebepads befestigt werden.

Autor:

Dirk Bütefür aus Mülheim an der Ruhr

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