Feuerwerk: Gar keine Kontrollen möglich

Ja, es hat auch in Gladbeck kräftig gekracht und gerummst. Auch an den Tagen, an denen der Gesetzgeber das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gar nicht erlaubt. Auf das Verbot hatte auch die Stadt Gladbeck hingewiesen und auf das Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, das bei Verstößen droht.

Wer nun gedacht hat, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes zum Jahreswechsel verstärkt Kontrollen in Sachen "Feuerwerk" durchführen würden, liegt aber völlig falsch: In der Woche zwischen Weihnachten und dem Neujahr galt auch für die Ordnungshüter das Motto "Zwangsurlaub". Wie auch für alle anderen Dienststellen der Stadtverwaltung. Nur einen "Notdienst" gab es.

Also konnte geballert werden, was das Zeug hielt. Erwischt werden konnten die Übeltäter ja kaum. Da verwundert es auch wenig, dass es in den letzten Jahren in Gladbeck nur einen Bußgeldbescheid wegen des illegalen Abbrennens von Feuerwerk gab. Getroffen hat es einen Bürger, der im Sommer bei einer Gartenparty Raketen in den Nachthimmel steigen ließ.

Mit "Zwangsurlaub" wird man das Feuerwerksproblem zum Jahreswechsel wohl aber kaum in den Griff bekommen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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