Inge Hannemann - Anhörung zur Petition gegen Hartz IV Sanktionen

Am 17. März findet im Bundestag die öffentliche Anhörung zur Petition „Abschaffung der Sanktionen im SGB II und Leistungseinschränkungen im SGB XII” statt. Der Petentin Inge Hannemann war es gelungen mehr als 90.000 Unterstützer zusammenzubringen.

Während die Jobcenter die Zahl der Sanktionierten wieder einmal medienwirksam vermarkten wollen, zeigt sich, dass offensichtlich so gut wie niemand die Qualität der Sanktionen hinterfragen will.
gegen-hartz.de

namentlichen Abstimmungsergebnis

Noch in der 175. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 26.April 2012 zum Thema „Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“ votierten 429 von 564 Abgeordneten gegen die Abschaffung.
Das namentlichen Abstimmungsergebnis (Drs. 17/5174 und 17/6391) nennt Ross und Reiter.
bundestag.de

Klage-Erfolgsquoten von bis ca. 50 Prozent

Die Volksvertreter missachteten dabei vollständig die Widerspruchs- und Klagestatistik gegen die Sanktionsschikanen. Durch Erfolgsquoten von bis ca. 50 Prozent ist hinreichend nachgewiesen, dass die angewandte Sanktionspraxis nicht davor zurückschreckt Existenzbedrohende Leistungskürzungen gegen Unschuldige rechtswidrig zu vollstrecken.

zwei Beispiele aus dem Jobcenter Märkischer Kreis

Als Mitglied im Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn höre ich fast jede Woche von Sanktionen mit den verrücktesten Begründungen und Dank unseres Justiziars und ansässiger Sozialrechtler können viele als rechtswidrig entlarvt werden.

In der letzten Woche ging es z.B. lediglich um eine Terminverschiebung, weil sich ein Handwerker angemeldet hatte. Nicht-Probleme die jeder Kundenbetreuer kennt und einfach mit einem Kalender und einer Neuterminierung löst. Nicht so das Jobcenter Märkischer Kreis. Hier wird eine Sanktion ausgesprochen.

Vor einigen Wochen wollte ein Erwerbsloser mit drei Freunden an einer Berufs-Fachmesse in Frankfurt teilnehmen. Der Sachbearbeiter in Hemer bestand hartnäckig auf dem nutzlosen 5-Minuten-Termin. Aus Furcht vor Sanktionen sagte der Erwerbslose die Teilnahme an der Messe ab. - Seine drei Kollegen haben alle einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, er selbst bleibt Kunde beim Jobcenter.

Beispiel eines Beratungsgesprächs beim Jobcenter:

(aktualisiert: 17.03.2014 15:46 Uhr)

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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