Osterfeuer - die Regeln für Veranstalter

Osterfeuer sind eine beliebte Tradition - aber nicht ohne Regeln. | Foto: Magalski
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Feuer brennen zu Ostern an vielen Stellen in der Region, doch vor dem Spaß gibt's in den Städten die Pflicht. Die Stadt Lünen regelt seit fünf Jahren mit einer Verordnung des Ordnungsamtes alle wichtigen Punkte rund um das Osterfeuer.

Die Zeiten privater Osterfeuer im eigenen Garten sind in Lünen vorbei, die Erlaubnis für ein Feuer bekommen nach den Regeln die örtlichen Vereine, Glaubensgemeinschaften, Parteien und Siedlergemeinschaften. Wichtige Bedingung: Das Osterfeuer ist eine öffentliche, das heißt für alle Menschen frei zugängliche, Veranstaltung. Osterfeuer dürfen am Karsamstag, am Ostersonntag oder Ostermontag in der Zeit von 16 bis 24 Uhr brennen - allerdings nur nach schriftlicher Anmeldung. Die Anzeige muss folgende Punkte enthalten: Name und Anschrift des Veranstalters, Name und Mobilfunkerreichbarkeit einer volljährigen verantwortlichen Aufsichtsperson sowie genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Osterfeuers mit Lageplan und Angaben zur Art und Menge des Brennmaterials. "Der Abbrennplatz des Osterfeuers muss so ausgewählt werden, dass durch den Verbrennungsvorgang keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen wie durch Rauchentwicklung oder durch Funkenflug eintreten. Insbesondere ist hierbei die Windstärke zu berücksichtigen", so das Ordnungsamt.

Anmeldungen in Lünen und Selm

Zur Sicherheit gilt zu Gebäuden, öffentlichen Verkehrsflächen und Gleisen, Versorgungsleitungen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, und Büschen gilt zum Beispiel ein Mindestabstand von 25 Metern, bei Wäldern und Naturschutzgebieten gilt ein Mindestabstand von hundert Metern. Die Maximalgröße eines Osterfeuers liegt in Lünen bei hundert Kubikmetern, als Brennmaterial erlaubt sind etwa trockener Heckenschnitt, Baumschnitt oder Schnittholz. "Zum Schutz der Kleintiere sollte das Brennmaterial frühestens vierzehn Tage vorher zusammengetragen werden; am Tag der Veranstaltung ist es vor dem Entzünden umzuschichten", schreibt die Stadt Lünen. Anmeldeschluss für Osterfeuer ist in Lünen diesem Jahr der 20. März. Fragen zu den Regeln beantwortet Martin Tamsel, Telefon 02306 / 104 17 28, vom Ordnungsamt der Stadt Lünen. In Selm muss die Anmeldung spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag beim Ordnungsamt Selm erfolgen, Antragsformulare gibt es im Internet auf der Homepage der Stadt Selm oder beim Ordnungsamt im Rathaus in Bork.

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Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

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