Palliativmedizin vs. (aktive) Sterbehilfe

„Hart aber Fair“ am 2. November 2015 zur Sterbehilfe. War angesetzt wegen der Beratung des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. 133. Sitzung des Bundestages Donnerstag, 05.11.2015, 09.00 - ca. 10.25 Uhr.

Es ist schwer sich eine eigene Meinung zu bilden. Doch wer die Sendung verfolgte, sollte einige Tatsachen nicht aus dem Auge verlieren.

„Informationsangebote für Betroffene und ihre Zugehörigen stehen nicht ausreichend zur Verfügung, und deren Inhalte sind oft nicht vergleichbar. Die Beratungsdienste der Kranken- und Pflegekassen sind zu wenig bekannt und in der Regel schlecht erreichbar.

Seit 2007 besteht für alle gesetzlich Versicherten ein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Erreicht werden jedoch nur vier von zehn Anspruchsberechtigten. Experten schätzen einen Bedarf von mindestens 10 Prozent.

In stationären Pflegeeinrichtungen besteht eine mehrseitige Ungleichbehandlung. Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner haben per Gesetz nur in Ausnahmefällen die Chance auf einen stationären Hospizplatz. Die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen und in stationären Einrichtungen für behinderte Menschen ist nicht Teil der Regelversorgung nach dem Sozialgesetzbuch V.“ aus Drs 18/5202

Die AG 60 plus Bundeskonferenz hat am 16-17. Sept in Rostock beschlossen:

Beihilfe zum Suizid bleibt straffrei.
Wir wenden uns auch gegen eine berufsrechtliche Sanktionierung entsprechender Unterstützer. Die SPD setzt sich in der Öffentlichkeit und im parlamentarischen Verfahren für diese Grundsätze ein.

Begründung: In der aktuellen Diskussion zur s.g. Sterbehilfe unter Begleitung und Unterstützung durch Dritte wird u.a. die Variante einer strafrechtlichen Verfolgung dieser Unterstützer diskutiert. Zudem lehnen Teile der Ärzteschaft durch berufsrechtliche Vorgaben eine entsprechende Unterstützung ab. Wir lehnen eine strafrechtliche Verfolgung und berufsrechtliche Bedrohung ab. Die Straffreiheit leitet sich aus den Artikeln 1 („Würde des Menschen….“) und 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit“) des Grundgesetzes ab. „in einem religiös-weltanschaulich neutralen Staat darf die eigene religiöse Überzeugung nicht anderen aufgezwungen werden“ (Ingrid Mathäus-Maier). Diese Grundsätze müssen auch im Berufsrecht gelten. Schon gar nicht kommt es dem Staat zu, mit der Keule des Strafrechts den Willen von mehr als Zwei-Dritteln der bundesdeutschen Bevölkerung, im Fall einer schweren Erkrankung auf eine ärztliche Unterstützung einer Selbsttötung zurückgreifen zu können, zu begegnen. Dem sinnvollen weiteren Ausbau der Palliativmedizin und entsprechender Beratungs- und Unterstützungsstrukturen steht dies nicht entgegen und muss von uns gefordert und unterstützt werden. Dies unterstützt auch die Gruppe um den Experten Prof. Dr. Lauterbach.

Wer weitere Argumente sucht: hier der Antrag der Grünen

Wenn der Ausbau der Hospize und die Unterstützung auf dem letzten Weg nur ein Lippenbekenntnis bleibt, allein um die schwarze Null zu retten, dann wird es Zeit, öffentlich laut zu diskutieren. Dies ist auch der Auftakt. Die Abstimmungen des Folgetages, müssen im Zusammenhang gesehen werden.

134. Sitzung, Freitag, 06.11.2015, 09.00 - ca. 11.15 Uhr
Tagesordnungspunkt 26 - namentliche Abstimmung
- Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten
Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe
und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Drucksache 18/5373

- Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten
Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka
und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz)
Drucksache 18/5374
Dieser Entwurf kommt dem Beschluss der AG 60 + am nächsten.
- Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten
Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung Drucksache 18/5375
- Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung Drucksache 18/5376
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/… ZP) Gruppenantrag
Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe
(TOP 26, 02:15 Stunden, namentliche Abstimmung)

Man darf gespannt sein.

Wollen Sie live dabei sein, dann probieren Sie den Link zur angegebenen Zeit.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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