Entlastung für Buchstellen
Verlängerung der Steuerfristerklärung in Land- und Forstwirtschaft

(Dirk Wiese, MdB) Mit der Fristverlängerung werden landwirtschaftliche Buchstellen entlastet und sichergestellt. | Foto: Marco Urban
  • (Dirk Wiese, MdB) Mit der Fristverlängerung werden landwirtschaftliche Buchstellen entlastet und sichergestellt.
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Die Bundesregierung nimmt in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist auch eine Regelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf. Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert.  Damit werden die landwirtschaftlichen Buchstellen entlastet und sichergestellt, dass eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung nicht zu Lasten der Unterstützungs- und Beratungsleistungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie geht.

Hochsauerlandkreis. Dazu erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvize, Dirk Wiese, gemeinsam mit seinem Kollegen und finanzpolitischen Sprecher, Lothar Binding: „Die Corona-Pandemie verursacht bei den Land- und Forstwirten und bei den landwirtschaftlichen Buchstellen erheblichen Arbeits- und Beratungsmehraufwand. Neben den originären Aufgaben sind von den landwirtschaftlichen Buchstellen Anträge auf Corona-Hilfen zu stellen und viele steuerliche- und betriebswirtschaftliche Fragen zu klären.

Verlängerung bis zum 31. Dezember 

Die Bundesregierung hat sich deshalb dazu entschlossen, in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 auch eine Regelung für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aufzunehmen. Die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird vom 31. Juli auf den 31. Dezember verlängert“, so Wiese und Binding.

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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