Weiterhin gilt die Stallpflicht für Geflügel
Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet in Arnsberg und Sundern aufgehoben

Mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 8. Mai 2021 hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises das Beobachtungsgebiet in Arnsberg und Sundern aufgehoben. | Foto: H. Schmälzger
  • Mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 8. Mai 2021 hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises das Beobachtungsgebiet in Arnsberg und Sundern aufgehoben.
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Mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 8. Mai 2021 hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises das Beobachtungsgebiet in Arnsberg und Sundern aufgehoben. Die Allgemeinverfügung ist am gestrigen Sonntag, 9. Mai, in Kraft getreten.

Das Veterinäramt weist daraufhin, dass die Aufhebung des Beobachtungsgebietes keinerlei Auswirkungen auf die Anordnung der Aufstallung von Geflügel hat. Weiterhin gilt die Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot der Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen und ähnlicher Veranstaltungen für Geflügel im Hochsauerlandkreis.

Ursache des Beobachtungsgebietes war der Ausbruch der Geflügelpest im Stadtgebiet Menden im Märkischen Kreis.

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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