Telenotarzt-Region „Niederrhein“ verständigt sich auf Kernträger

GEMEINSAME, PRESSEMITTEILUNG ALLER TRÄGER

Kreis Kleve – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die flächendeckende Einführung des Telenotarztsystems in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Dabei haben das NRW-Gesundheitsministerium, die Vertreter der Krankenkassen, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Ärztekammern den Grundstein für eine qualitativ hochwertige telenotfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung auch am Niederrhein gelegt.

Mit dem zu etablierenden Telenotarztsystem kann der Rettungsdienst am Einsatzort eine erfahrene Notärztin / einen erfahrenen Notarzt konsultieren. Die jeweilige Telenotärztin / der jeweilige Telenotarzt sitzt dabei in einer Leitstelle und kann den Einsatz per Echtzeit-Vitaldaten-Übertragung, Sprach- sowie gegebenenfalls Sichtkontakt verfolgen und entsprechend unterstützen und anleiten.

Im Jahr 2022 haben sich dazu die Kreise Kleve, Viersen und Wesel sowie die Städte Duisburg, Krefeld und Mönchengladbach zu einer Interessengemeinschaft formiert. Seither wurden die Anforderungen des komplexen Telenotarztsystems in mehreren Sitzungen der gebildeten Steuerungsgruppe festgelegt. Unter der Moderation des Kreises Kleve wurde die Stadt Krefeld als Kernträger bestimmt. Somit wird in Krefeld der Standort für die Telenotarzt-Zentrale dieser Trägergemeinschaft errichtet. In der dortigen integrierten Leitstelle aus dem Jahr 2016 bieten die technischen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen den optimalen Platz, um der Funktion „Telenotarzt“ beste Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.

„Die Stadt Krefeld bietet beste Voraussetzungen, um das Projekt ‚Telenotarzt Niederrhein‘ federführend in die Hand zu nehmen“, sagt Christoph Gerwers, Landrat des Kreises Kleve. „Nachdem diese wichtige Entscheidung getroffen ist, können wir die weiteren organisatorischen Schritte angehen, um den Menschen – auch im Kreis Kleve – möglichst zeitnah diese weitere Verbesserung der medizinischen Versorgung zu ermöglichen.“

Nunmehr wird die öffentlich-rechtliche Vereinbarung als Grundlage der Projektierung und Realisierung der Umsetzung erstellt und den Gremien der mitwirkenden Gebietskörperschaften zur Entscheidung vorgelegt. Nach Erstellung dieser Handlungsgrundlage und der Klärung von offenen Fragen wie Organisation, Ausbildung und technischer Ausstattung soll der „Telenotarzt“ zeitnah in den Probebetrieb übergehen.

Das gemeinsame „Telenotarzt System Niederrhein“ wird in Zukunft für ca. 2 Mio. Menschen in den Gebietskörperschaften ein weiterer Meilenstein in der Optimierung des Gesundheitswesens abbilden können.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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