Zweiter Fall der Blauzungenkrankheit in einem schafhaltenden Betrieb bestätigt

Der Kreis Kleve steht in Kontakt zu den betroffenen Betrieben. Halter, die eine Erkrankung ihrer Tiere feststellen, müssen sich ebenfalls melden.

Tierhalterbetriebe am Niederrhein sind weiterhin zu besonderer Vorsicht aufgerufen: Im Kreis Kleve ist in einem kleinen schafhaltenden Betrieb ein weiterer Fall einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue virus, BTV) durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit („Friedrich-Löffler-Institut“) amtlich bestätigt worden. Der betroffene Bestand der lokalen Schafhaltung im nördlichen Kreisgebiet war bereits vorsorglich gesperrt, um eine Ausbreitung zu verhindern. Der Betrieb befindet sich rund 20 Kilometer entfernt vom anderen schafhaltenden Betrieb im Kreis Kleve, bei dem bereits am 13. Oktober 2023 ein BTV-Ausbruch gemeldet wurde.

Maßnahmen zum Umgang mit BTV
Der Kreis Kleve steht im engen Austausch mit den betroffenen Betrieben. Betriebe, in denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen eine Infektion nachgewiesen wurde, müssen gesperrt werden und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren. Durch den Ausbruch verliert aber auch ganz Nordrhein-Westfalen den sogenannten „Freiheitsstatus“ in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein, teilt das Land NRW mit.

Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW weist ebenfalls darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen.

Für Halter gilt: Erkrankte Tiere müssen umgehend dem Kreis Kleve gemeldet werden, damit dieser die notwendigen labordiagnostischen Abklärungs-Untersuchungen einleiten kann.

Weiterführende Informationen gibt es auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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