Presseinformation Mehr Demokratie e.V. Landeverband NRW Abstimmung in Bedburg-Hau

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Vom Pressesprecher Herrn Thorsten Sterk, Mehr Demokratie e.V. Landeverband NRW, erhielt ich heute eine Presseinformation.

Presseinformation
Köln, 15.06.2012

Die Abstimmungshürde beim Bürgerentscheid
Hintergrund-Information zur Abstimmung in Bedburg-Hau

Die Bürger von Bedburg-Hau sind noch bis Dienstag zur Teilnahme an einem Bürgerentscheid über die Zukunft des Schwimmbades „Bedburger Nass“ aufgerufen. Damit das zur Abstimmung stehende Bürgerbegehren erfolgreich ist, muss es neben der Mehrheit der Abstimmenden die Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten erhalten. Diese Hürde wird Zustimmungsquorum genannt.

Sinn dieses Quorums soll es sein, Abstimmungserfolge „aktivistischer Minderheiten“ zu verhindern. Bürgerbegehren mit einer Unterstützung von weniger als je nach Gemeindegröße 10 - 20 Prozent der Stimmberechtigten wird eine mangelnde Legitimation unterstellt. Bürgerentscheide, in denen das Zustimmungsquorum nicht erreicht wird, sind ungültig.

Mehr Demokratie unterstützt das Streben nach einer möglichst hohen Abstimmungsbeteiligung, lehnt das Zustimmungsquorum aber als falsches Mittel hierzu ab.

Das Grundprinzip jeder Demokratie lautet „Mehrheit entscheidet“. Nur wer sich beteiligt, wird gezählt. Nichtwähler werden bei Wahlen nicht als Stimmen für oder gegen eine Partei gewertet, das gleiche Prinzip sollte auch bei Abstimmungen gelten. Ein Abstimmungsquorum ist nicht notwendig und sogar kontraproduktiv, weil

- das demokratische Prinzip „Mehrheit entscheidet“ in sein Gegenteil verkehrt wird, wenn ein Bürgerbegehren zwar eine Mehrheit der Abstimmenden erhält, das Quorum aber verfehlt.

- potenzielle Initiatoren eines Bürgerbegehrens angesichts dieser Hürde entweder schon im Vorfeld entmutigt oder nach einem am Quorum gescheiterten Begehren frustriert werden. Demokratisches Engagement von Bürgern wird damit gebremst statt gefördert.

- das Zustimmungsquorum die Gegner eines Bürgerbegehrens dazu ermuntert, sich der demokratischen Auseinandersetzung zu entziehen, weil sie mit einem Scheitern des Begehrens am Quorum rechnen können. Zusätzlich wird nicht selten versucht, das Erreichen des Quorums durch hohe Beteiligungshürden (z.B. wenige Abstimmungslokale) zu verhindern.

- das Zustimmungsquorum das Abstimmungsergebnis zugunsten der Bürgerbegehren verzerrt, weil dessen Gegner häufig auf ein Scheitern am Quorum setzen und deshalb in geringerer Zahl an der Abstimmung teilnehmen.

- das Zustimmungsquorum die Abstimmungsbeteiligung im Vergleich mit Bürgerentscheiden ohne Quorum also sogar senkt. Das mit dem Quorum angestrebte Ziel einer hohen Beteiligung wird damit konterkariert. Entsprechende Untersuchungsergebnisse der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Universität Marburg belegen diese Tendenz.

Hintergrund: Die Abstimmungshürde - Hohe Hürde zum Erfolg
http://www.nrw.mehr-demokratie.de/quorum.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher

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Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Thorsten Sterk, Pressesprecher
Friedrich-Ebert-Ufer 52, 51143 Köln
Tel. 02203-5928-59 / Fax -62
Mobil: 0171-2817399
Email: presse.nrw@mehr-demokratie.de
www.nrw.mehr-demokratie.de

Wichtige INFO

Am Montag und Dienstag kann nicht mehr im Rathaus ohne vorherigen Antrag abgestimmt werden!
In der Erklärung der Gemeinde steht folgendes:
„Die Briefabstimmungsunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Abstimmung, Sonntag, dem 17. Juni 2012, 18 Uhr, beantragt werden. Am Tag des Bürgerentscheides können Sie nur im Falle einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung bis 15 Uhr noch ihre Briefabstimmungsunterlagen beantragen.“
Man kann also nur noch bis Sonntag 18 Uhr online beantragen um am Montag oder Dienstag im Rathaus abstimmen zu können!
Hier der Link zum Antrag:

hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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