Verkehrsberuhigter Bereich

Der verkehrsberuhigte Bereich, im Volksmund auch Spielstraße genannt, ist eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme, mit welcher unter anderem die Wohnqualität der Anlieger aber auch die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer.

Wenn ich mit meinem Enkel, welcher sehr zum Leidwesen der meisten Autofahrer nicht an der Leine läuft, den verkehrsberuhigten Bereich in Hau zwischen der Funkturmstraße/Am Sternbusch, der Felix-Roeloffs-Straße und der Gocher Landstraße zum Spaziergang nutze, dann fällt mir doch auf, wie selten die besonderen Vorschriften in diesem Bereich durch die Verkehrsteilnehmer beachtet werden.
Der wohl wichtigste Punkt ist der, dass man Schrittgeschwindigkeit fahren muss ... auch mit anderen Fahrzeugen als dem PKW/LKW.
Schrittgeschwindigkeit bedeutet 7km/h, also der Bereich in dem sich die analoge Tachonadel noch nicht bewegt.

Selber bin ich eher selten mit dem PKW in diesem Bereich unterwegs, aber wenn, dann im ersten Gang mit Standgas, ohne das sich der Tacho meines Fahrzeugs rührt.
Was man erlebt, wenn man sich an die Verkehrsregeln haltend dort bewegt, dass ist nur schwerlich zu beschreiben, dürfte aber meiner persönlichen (juristisch nicht fundierten) Meinung nach häufiger an Nötigung grenzen.

Liebe Verkehrsteilnehmer, bitte fahrt Schrittgeschwindigkeit, haltet an wenn Fußgänger kurz mal vor Euch laufen und gebt ihnen die Zeit ein Hindernis unbeschadet zu passieren.
Es gilt eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 7km/h, nicht 30 und nicht 50 oder noch schneller!
Wenn Ihr Euch durch Kinder behindert fühlt, dann steigt nicht aus und droht den Kindern oder beleidigt sie mit wüsten Beschimpungen.
Wenn der vor Euch fahrende Verkehrsteilnehmer Schrittgeschwindigkeit fahren sollte, dann versucht bitte nicht ihn anzuschieben und gebt auch nicht sofort Vollgas wenn sich dieser Verkehrsteilnehmer nicht mehr vor Euch befindet.

Danke ;)

Autor:

Andreas Bulkens aus Bedburg-Hau

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