Hallenbad BedburgerNass „2-G-PLUS“!

Das Land NRW setzt in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung für den Zugang zu Hallenschwimmbädern neben dem 2G-Nachweis ab dem 28.12.2021 zusätzlich ein tagesaktuelles, max. 24 Stunden altes Negativergebnis eines Schnelltests oder eines max. 48 Stunden alten PCR-Tests einer anerkannten Teststelle voraus. Die entsprechenden Nachweise (2G, Testergebnis, Ausweisdokument) müssen beim Einlass vorgelegt werden.
Hinweis: Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen gelten in den Schulferien nicht als getestet und müssen deshalb bis einschließlich 09.01.2022 ebenfalls einen tagesaktuellen Negativtestnachweis vorweisen.
Kinder bis 6 Jahre sind generell von der Testpflicht ausgeschlossen.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, müssen das entsprechende Attest (max. 6 Wochen alt) gemeinsam mit einem negativen Testergebnis (Schnelltest: max. 24 Stunden alt; PCR-Test: max. 48 Stunden alt) beim Einlass vorzeigen.

Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 06:00 - 10:00 Uhr
Mittwoch 06:00 - 09:00 Uhr und 16:00 - 21:00 Uhr
Donnerstag 18:30 - 21:30 Uhr
Freitag 14:00 - 19:00 Uhr
Samstag 08:00 - 13:00 Uhr
Sonntag 10:00 - 15:00 Uhr

Startseite BedburgerNass: https://bedburgernass.de/
Förderverein BedburgerNass: https://www.fv-bedburgernass.de/

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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