Schlappe für Opel-Warehousing GmbH
Abmahnung zurückgenommen - Mobbing geht weiter

Mit einer Solidaritätskundgebung vor dem Justizzentrum, an der ca. 20 Personen teilnahmen, wurde dem gemobbten Mitarbeiter Christian K. der Rücken gestärkt. Mitglieder des Solikreises "Einer für alle - alle für einen " informierten die Öffentlichkeit über eine lächerliche Abmahnung für den Mitarbeiter Christian K.  und verlasen mehrere Solidaritätskundgebungen u.a. von Daimler-Mitarbeitern aus Sindelfingen.  K. hatte in der Vergangenheit bereits drei Kündigungsschutzverfahren gegen Opel gewonnen und musste nach dem Richterspruch im letzten Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm wunschgemäß im Bochumer Warenverteilungszentrum Opel-Warehousing eingestellt werden.

Seitdem ist er ständigem Mobbing ausgesetzt, zumal er die gegen die Arbeitsbedingungen wie zunehmende Hetze und Überwachung der Beschäftigten sowie die Einschüchterung der Mitarbeiter und auch von Teilen des Betriebsrats ankämpft.

Im Güteverfahren musste die Personalleitung die angefochtene Abmahnung allein schon aus formellen Fehlern auf Empfehlung des Richters zurückziehen - aber sie wird durch eine formgemäße Abmahnung ersetzt. Das Mobbing geht weiter. Über den Inhalt dieser Abmahnung kann man nur den Kopf schütteln: Weil K.  zugleich mehrere Teile aus dem Warenregal genommen und danach einzeln eingescannt hatte, bevor sie in einen Transportbehälter gelegt wurden, hat er gegen die Arbeitsvorschriften verstoßen. Diese schreiben nur Einzelentnahme- und sofortige Scannung vor, angeblich, weil dadurch falsche Zuordnung der Ware für den Kunden und Fehler im Lagerbestand vermieden werden. Jeder Logistiker weiß, dass erst durch das Ausbuchen der Waren der Lagerbestand verändert wird. Auch die falsche Kundenzuordnung ist sehr zweifelhaft, da in dem Barcode in der Regel alle relevanten Daten enthalten sind.

Nach Vermutungen des Betriebsrats von Opel-Warehousing soll die Personalleitung eine Software entwickelt haben, die eine detaillierte Leistungsüberwachung jedes einzelnen Mitarbeiters ermöglicht - was rechtlich nicht zulässig  ist.

Der Kampf von K. gegen das allgemeine Mobbing wird weitergehen - K. hat inzwischen drei weitere Abmahnungen zu anderen Vorfällen erhalten. Sinngemäß meinte der Richter nach Ende des nur 10minütigen Güteverfahrens: Wir werden uns bald wiedersehen!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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