Skandalurteil
Arbeitsgericht Herne lehnt Versetzungsklage einer Krankenschwester ab

Klägerin gegen das Klinikum in Recklinghausen | Foto: Foto: ver.di Mittleres Ruhrgebiet
  • Klägerin gegen das Klinikum in Recklinghausen
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Wie in den Nachrichten von WDR 4 heute morgen berichtet wurde, fand der Kammertermin des Arbeitsgerichts Herne für die Krankenschwester Kristin Z.in der Klage  gegen die kirchliche Proselios-Gruppe (Krankenhaus in Recklinghausen) statt..

Über 30 Prozessbesucherinnen und Prozessbesucher - unter anderem von ver.di, vom Frauenverband Courage, und vom Pflegebündnis Recklinghausen - waren vor Ort, auch reichlich Presse.

Kristin Z. klagte gegen die zwangsweise Versetzung von der Intensivstation in eine andere Station. Grund der Versetzung war, dass Kristin für die arbeitsschutzrechtlich gebotenen Pausen beim Tragen von FFP2-Masken eintrat. Aus Gesundheitsgründen und um die Konzentration zu erhalten, muss normalerweise nach 75 Minuten, in denen eine FFP2-Maske getragen worden ist, eine halbe Stunde lang eine Tätigkeit ohne Maske verrichtet werden. Als das vom Klinikum in der Praxis dauerhaft verweigert wurde, wies Kristin darauf hin, dass sie sich nunmehr an ihre Gewerkschaft ver.di wenden würde. Schon zehn Minuten später war sie versetzt. Wer da an einen Zufall glaubt, glaubt auch an den Osterhasen ... . Ein solcher Rechtsmissbrauch ist aber arbeitsrechtlich nicht erlaubt. (Quelle: www.rf-news.de)

Die beklagte Klinik verurteilte die angebliche "Strafversetzung" - was diese Versetzung eindeutig war - auf das Schärfste. Aus rein "fürsorglichen Gründen" wurde Kristin versetzt, weil ihr angeblich die Tätigkeit in der Intensivstation gesundheitliche Probleme bereitete. Zu Recht fragt sich die Klägerin:
Aber wenn es doch um Gesundheit geht – wieso führt das kirchliche Haus dann diese Pausen nicht ein?

Das Gericht folgte den Ausführungen des Rechtsanwaltes des Klinikums und sah keine diskriminiernde Methode bei der Versetzung als Hauptmotiv.  Die Richter erörterten überhaupt nicht die Motive für die Versetzung. Die Klage von Kristin wurde daher nach über eine Stunde Verhandlungsdauer abgelehnt. Entwickelt sich etwa die Arbeitsgerichts-Rechtsprechung nicht nach "rechts"? Ignorieren solche Richter sogar bestehende Gesetze, Rechtsverordnungen oder Tarifverträge?

Der Rechtsanwalt der Klägerin protestierte gegen diesen Beschluss des Arbeitsgerichts Herne, ein „Überraschungsurteil“  und bezeichnete es völlig zu Recht als ein Skandalurteil.

Das Verfahren geht jetzt selbstverständlich vor das Landesarbeitsgericht. Marion Schäfer, Sekretärin von ver.di Mittleres Ruhrgebiet, erklärte, dass jetzt der Kampf erst richtig losgeht! Und das nicht nur vor Gericht.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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