Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht
Berufung des Klägers gegen seine Versetzung zurückgewiesen

Eröffnung der Kundgebung durch den Moderator | Foto: privat Ulrich Achenbach Bochum vom 18.02.21
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Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm gab es heute eine Solidaritätskundgebung für den Beschäftigten Christian K. Der Solidaritätskreis "Einer für alle - alle für einen" wünschte K. viel Erfolg in dem Berufungsverfahren gegen Opel-Warehousing GmbH. Zu den Sympathisanten gehörten u.a. Vertreter des Jugendverbands Rebell, der Bundesweiten Montagsdemo und der Bergbauarbeiter, die in dem vorausgegangenen Verfahren des Landesarbeitsgerichts gegen ihre Kündigung obsiegten. Auch der Anwalt des Klägers äußerte sich am offenen Mikrofon.

Der Beschäftigte Christian K. von Opel-Warehousing GmbH in Bochum klagte gegen seine Versetzung innerhalb des Betriebes, weil er sie für willkürlich nach einer Auseinandersetzung mit seinem direkten Vorgesetzten wegen der Einleitung einer Leistungskontrolle hielt. Seine Klage gegen diese Versetzung scheiterte vor dem Arbeitsgericht Bochum. K. ging in Berufung vor das Landesarbeitsgericht Hamm. Auch die Berufung wurde vom Gericht zurückgewiesen, weil die Versetzung vom Betriebsrat der Opel-Warehousing GmbH gemäß Betriebsverfassungsgesetz genehmigt wurde. "Es liegt im Ermessen des Unternehmers, welche Maßnahmen er ergreift, um Konflikte zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten zu lösen. Entscheidend ist in diesem Fall die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung des Klägers".

Der Kläger Christian K. wurde beschuldigt, seinen direkten Vorgesetzten (Meister) mit den Worten "Schwachkopf" und "mach mich nicht von der Seite an" beleidigt zu haben. Außerdem wurde er verdächtigt, eine Scheibe durch Fahren eines Flurförderfahrzeuges zerstört zu haben, in dem er gegen ein Gestell fuhr. K. bestritt, dass er die Scheibe vorsätzlich zerstört habe, vielmehr habe er den Vorfall sofort gemeldet. Nach Angabe seines Meisters soll es zuvor eine Auseinandersetzung im Büro des Meisters wegen der von ihm angeordneten Leistungskontrolle gegeben haben (der Meister war mit den Leistungen von K. nicht zufrieden) und K. soll daraufhin das  Büro mit dem Zuknallen der Tür verlassen haben. Später soll K. den Meister beim Zusammentreffen außerhalb des Büros mit den Worten "Schwachkopf" und "mach mich nicht von der Seite an" beleidigt haben. K. bestritt , diese Worte dem Meister gesagt zu haben. Der Meister, der als Zeuge geladen war bestätigte diese Äußerungen von K. Auch der zweite Zeuge, ein Beschäftigter in der Leitstelle, die nur durch eine Glaswand von dem Meisterbüro getrennt ist, bestätigte, diese Beleidigungen von K. gehört zu haben, da er nur ca. vier Meter vom Ort der Auseinandersetzung entfernt war. K. suchte diese Leitstelle auf, um eine Ersatzscheibe zu bekommen. Allerdings verhederte sich dieser Zeuge in seiner Aussage. Zunächst trug er vor, der K. und der Meister standen mit dem Rücken zu ihm, er konnte trotz einer Infotafel dazwischen sehen, die Kontraenten aber nicht. Nach Einwand des Anwalts des Klägers von K. behauptete der zweite Zeuge, K. und der Meister hätten sich gegenüber gestanden. Dann konnten beide nicht mit dem Rücken zum Zeugen gestanden haben.

Trotz dieser widersprüchlichen Zeugenausage sah das Gericht die Beleidigung des Meisters durch K. als bewiesen an und wies die Berufung gegen seine Versetzung zurück. Ausschlaggebend war die angebliche Zustimmung des Betriebsrats zu der Versetzung. K. erklärte gegenüber dem Gericht, der Betriebsrat hätte seiner Versetzung nicht zugestimmt. Eine Revision gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wurde zugelassen.

Zwischen dem direkten Vorgesetzten und K. hat es vor dem Vorfall seit längerer Zeit Differenzen gegeben, weil K. die Hetze und die Arbeitsbedingungen in dem Unternehmen angriff und auch Kollegen mobilisierte, sich dagegen zu wehren. Klar, dass K. nach mehreren erfolgreichen Verfahren gegen Opel der Geschäftsführung ein Dorn im Auge ist! Vermutlich wird K. weiterhin gegen seine Versetzung mit Unterstützung des Solidaritätskreises kämpfen.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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